Ende Mai ist es soweit, die seit geraumer Zeit bereits veröffentlichte EU-Datenschutzgrundverordnung tritt zum 25. Mai 2018 in Kraft. Damit gilt dann europaweit ein völlig neues Datenschutzrecht, das den Alltag von Unternehmen und Selbstständigen teils völlig auf den Kopf stellt. Hohe Bußgelder und Abmahnungen drohen für denjeingen, der nicht vorbereitet ist.

„Das neue EU-Datenschutzrecht stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung, wenn sie rechtssicher agieren wollen“, weiß Johannes Hofmeister, Fachanwalt für Medien- und Urheberecht aus Holzminden. In seiner Kanzlei ist der Datenschutz bereits seit Wochen und Monaten beherrschendes Thema. „Viele unserer Mandanten sind unsicher im Umgang mit den neuen Regeln und befürchten Bußgelder“, so Hofmeister. Zwar ist es unwahrscheinlich, dass zu Beginn auch wirklich gleich hohe Bußgelder verhängt werden, eine weitere Gefahr lauert aber dennoch, wie Julien Heinrich und Sebastian Rustenbach, beide Geschäftsführer der Werbe- und Medienagentur HRmove.it aus Holzminden, vermuten: „Wie es auch regelmäßig im Urheber-recht vorkommt rechnen wir damit, dass es auch beim Datenschutz zu einer Abmahnwelle für Unternehmer kommen könnte“. Und diese wäre alles andere als weit hergeholt, denn die Internetseiten eines jeden Unternehmens sind weltweit sichtbar im Internet veröffentlicht, ein Verstoß ist damit schnell bemerkt und auch dokumentiert. „Die Abmahnanwälte haben es einfach. Sie brauchen nur die Website besuchen und sehen schnell, ob hier etwas rechtlich nicht stimmt“, bestätigt der Rechtsanwalt Johannes Hofmeister.

Unternehmer und Selbstständige sind selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Beispielsweise muss jede Seite ab sofort neben dem Impressum auch eine eigene Datenschutz-erklärung haben und den Webseiten-Besucher umfangreich darüber aufklären, welche Daten wo und wie erhoben und gespeichert werden. „Kaum einer unserer Kunden weiß, ob seine eigene Website beispielsweise Cookies einsetzt und welche Daten tatsächlich darin gespeichert werden“, so Julien Heinrich, der mit seiner Agentur bereits zahlreiche Webseiten programmiert hat. Doch die Regeln gelten nicht nur für Webseiten, auch wer beispielsweise eine Facebook-Seite betreibt, muss sich an die neuen Datenschutzregeln halten. „Wir empfehlen in jedem Fall, sich besonders als Unternehmer umfangreich mit den neuen Vorschriften zu beschäftigen“, so Sebastian Rustenbach. Denn für jede Branche kann es unter Umständen sogar abweichende Regeln geben. „Eine Lösung von der Stange gibt es leider nicht“.

Die Werbe- und Medienagentur HRmove.it UG (haftungsbeschränkt) aus Holzminden hat sich dazu mit der Rechtsanwaltskanzlei Hofmeister & Kollegen zusammengetan, und mehrere Pakete geschnürt, mit denen Unternehmer umfangreiche Hilfestellung und Beratung zum Thema Datenschutz bekommen. Auf Wunsch ist sogar eine fachanwaltliche Betreuung möglich. Weitere Informationen dazu gibt es direkt bei uns!